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WENIGE SCHRITTE
ZUM FÜHRERSCHEIN

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ANMELDUNG

Deine theoretische und praktische Ausbildung, sowie die Prüfungen finden in der Fahrschule statt, deshalb meldest du dich dort für die gewählte Führerscheinklasse an.

 

Folgende Unterlagen bringst du bitte zur Anmeldung mit:

Amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass)

Urkunde bei Namensänderung

1 Passfoto

Anzahlung

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MEDIZIN-CHECK

Für den Führerscheinerhalt aller Klassen, mit Ausnahme des Mopedführerscheins bis 20 Jahren, benötigt man ein ärztliches Attest.

 

WANN?
  • ÜbungsfahrerInnen und L 17 AbsolventInnen brauchen das Attest bevor der Fahrbescheid seitens der BH ausgestellt wird.

  • Alle anderen FührerscheinanwärterInnen müssen die gültige Führerscheinuntersuchung spätestens 48 Stunden vor der Theorieprüfung in der Fahrschule abgeben.

 

WAS ist zur Untersuchung mitzunehmen:
  • Amtlicher Lichtbildausweis

  • Brillenpass bei Brillenträgern und  ev. Kontaktlinsenbehälter 

  • € 35.– für die Klassen A;B;F; BE bzw. € 50.– für die Klassen C;D;E

 

Ein ärztliches Attest gilt 18 Monate. Falls diese Frist abgelaufen ist, bevor man alle Prüfungen positiv abgeschlossen hat, benötigt man ein Neues, um zu den Prüfungen antreten zu dürfen. Ärzte, bei denen man in den letzten 5 Jahren in Behandlung war, (ausgenommen im Vertretungsfall), dürfen nicht in Anspruch genommen werden. 

Ermächtige Ärzte gem. § 34 FSG für OBERPULLENDORF | MATTERSBURG
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ERSTE HILFE KURS

Für den Führerscheinerhalt muss man einen

I. Hilfe Kurs von mindestens 6 Stunden vorweisen. FührerscheinanwärterInnen der Klasse D/ Autobus benötigen einen 16 stündigen Kurs.

Die Bestätigung muss spätestens 48 Stunden vor der praktischen Fahrprüfung in der Fahrschule abgegeben werden. 

Der Nachweis des I. Hilfe Kurses entfällt beim Mopedführerschein und bei Führerscheinerweiterungen, ausgenommen D.

 

Bei genügend Interessenten kann auch ein Erste-Hilfe-Kurs in der Fahrschule besucht werden. Dazu gibt es in der Fahrschule einen € 5.– Gutschein für dich.

 

Online: www.erstehilfe.at

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THEORIE

Die Theorieausbildung für die verschiedenen Führerscheinklassen findet in der Fahrschule statt.

Grundsätzlich benötigt man für alle Klassen die 4 Basismodule /Grundwissen.

Die zusätzlichen Aufbaumodule sind Führerscheinklassen spezifisch. Ist man bereits im Besitz eines Führerscheins,

muss man nur die Module für die gewünschte Führerscheinerweiterung absolvieren.

AM / Moped:

A / Motorrad: 

B bzw. L17 / PKW:

BE: / PKW + Anhänger:

C; CE: / LKW; LKW + Anhänger:

D / Autobus:

C95,D95: /Berufskraftfahrer:

F: /Traktor:

4 Basismodule/Grundwissen

2 Aufbaumodule A

5 Basismodule/Grundwissen + 3 B spez. Module

1 Aufbaumodul

4  Aufbaumodule

4 Aufbaumodule

1 Aufbaumodul

4 Aufbaumodule

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FAHRSTUNDEN

Die Fahrstunden kannst du telefonisch oder persönlich im Büro der Fahrschule vereinbaren. Der Treffpunkt zu den Fahrstunden ist in der Fahrschule. 

Im Fall einer Verhinderung, musst du deine Fahrübungen unbedingt einen Tag vorher absagen, sonst müssen wir sie leider verrechnen.

Im Fall einer akuten Erkrankung benötigen wir eine Krankmeldung vom Arzt, damit für dich keine Kosten entstehen.

1 Fahrübung dauert 50 Minuten. Pro Termin werden üblicherweise zwei Fahrübungen gefahren.

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DIE PRÜFUNG

THEORETISCHE PRÜFUNG

 

Nachdem du die gesamte Theorie gehört hast, kannst du dich auf die Theorieprüfung vorbereiten. Bis spätestens einen Tag vor der Prüfung ist es möglich sich mit einer positiv simulierten Prüfung anzumelden. Du musst nicht alle Module an einem Tag absolvieren. Wenn du möchtest, kannst du die Module auch splitten.

 

Du brauchst zum Antritt unbedingt ein ärztliches Gutachten, das spätestens 2 Tage vorher in der Fahrschule abzugeben ist.

 

Die theoretische Prüfung findet in der Fahrschule im Beisein einer Aufsichtsperson der Bezirkshauptmannschaft statt. Bring bitte einen amtlichen Lichtbildausweis zur Prüfung mit.

PRAKTISCHE PRÜFUNG

 

Die praktische Fahrprüfung kannst du erst nach dem Erreichen des entsprechenden Mindestalters für den jeweiligen Führerschein absolvieren. Dafür musst du dich eine Woche vorher in der Fahrschule anmelden und erhältst eine Startzeit.

 

Zur Prüfung ist unbedingt ein amtlicher Lichtbildausweis mitzubringen.

 

Die Prüfung wird von einem Fahrprüfer der Landesregierung abgenommen. Schülerinnen und Schüler, die eine Übungsfahrtbewilligung gelöst haben, sowie L17 AbsolventInnen haben die Möglichkeit, wahlweise mit dem eigenen Fahrzeug, oder mit dem Fahrschulauto zur Prüfung anzutreten.

 

Wichtig: Das eigene Fahrzeug muss mindestens 4 Türen aufweisen. Trittst du mit einem Automatikfahrzeug zur Prüfung an, bekommst du eine Einschränkung im Führerschein.

 

Die behördliche Fahrprüfungsgebühr und Führerscheinausstellungsgebühr wird per Erlagschein vorgeschrieben. Diesen bekommst du, gemeinsam mit dem vorläufigen Führerschein, nach bestandener Fahrprüfung vom Prüfer.

 

Der vorläufige Führerschein berechtigt dich, sofort loszufahren. Allerdings gilt er nur in Österreich und du musst einen amtlichen Lichtbildausweis mit dir führen. Sobald du die Gebühren bezahlt hast, wird dir der Scheckkartenführerschein an deine Wohnadresse zugestellt.

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