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KLASSEN

OBEN
1. Moped/AM-einspurig

A MOPED- UND MOTORRAD AUSBILDUNGEN

1.Moped / AM – einspurig

  • Beginn 2 Monate vor dem 15 Lebensjahr möglich. Führerscheinerhalt frühestens mit vollendetem 15. Lebensjahr

  • Einwilligungserklärung eines Erziehungsberechtigten bei Ausbildung unter 16 Jahren

  • Ausbildung: 4 Theoriekurse + 6 Fahrübungen in Gruppenausbildung + 2 Einzelfahrübungen im Straßenverkehr
    à € 50 min.

  • Theorieprüfung: am Computer / multiple choise (die letzten 2 Fahrübungen erst nach bestandener Theorieprüfung mögl.)

  • Ärztliche Untersuchung für alle MopedanwärterInnen ab 20 Jahren gesetzlich vorgeschrieben.

  • Kosten in der Fahrschule: € 330.–

 

Was darf ich mit einspurigen AM fahren?

Einspurige Kraftfahrzeuge (Mopeds) bis 45km/h Bauartgeschwindigkeit und einem Hubraum von max. 50ccm

2. Leichtkraftfahrzeuge – Moped/mehrspurig  (QUAD, Microcar)

  • Beginn 2 Monate vor dem 15 Lebensjahr möglich. Führerscheinerhalt frühestens mit vollendetem 15. Lebensjahr

  • Einwilligungserklärung eines Erziehungsberechtigten bei Ausbildung unter 16 Jahren

  • Ausbildung: 5 Theoriekurse + 8 Fahrübungen 

  • Theorieprüfung: am Computer / multiple choise (die letzten 2 Fahrübungen erst nach bestandener Theorieprüfung mögl.)

  • Ärztliche Untersuchung ab 20 Jahren gesetzlich vorgeschrieben

  • Kosten in der Fahrschule: € 690.– / mit eigenem Fahrzeug: € 570.–


Was darf ich mit mehrspurigen Leichtkraftfahrzeugen fahren?

Mehrspurige Leichtkraftfahrzeuge mit max. 350kg Leermasse, Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 45km/h, Motorhubraum max. 50ccm oder max. Nennleistung von nicht mehr als 4kW.

3. Kombination AM ein- und mehrspurig

  • Beginn und Führerscheinerhalt siehe oben

  • Ausbildung: 5 Theoriekurse + 6 Fahrübungen in Gruppenausbildung / einspurig + 2 Einzelfahrübungen im Straßenverkehr / einspurig + 6 Fahrübungen mit einem mehrspurigen Leichtkraftfahrzeug (Microcar, Quad)​​


Motorrad A1

  • Beginn ab 15,5 Jahren. Führerscheinerhalt frühestens mit 16 Jahren.

  • Ausbildung: 5 Theoriekurse Grundwissen + 2 Theoriekurse Motorrad + 14 Fahrübungen Leichtmotorrad in Einzelausbildung

  • Ärztliche Untersuchung, muss vor der Theorieprüfung vorliegen

  • I. Hilfe Kurs / zumindest 6 Stunden, muss vor der praktischen Fahrprüfung vorliegen

  • Prüfungen: behördliche Theorieprüfung: Grundwissen und A spezifisch. Praktische Fahrprüfung ab dem vollendeten
    16. Lebensjahr

  • Kosten in der Fahrschule: € 1.280.–

 

Was darf ich mit A1 fahren?
Motorräder bis zu 125ccm mit einer Leistung von max. 11kW und einem Leistungsgewicht von max. 0,1 kW/kg.

 

Wichtig:
Der Theorieblock Grundwissen wird bei Führerscheinerweiterungen angerechnet und muss nicht mehr wiederholt werden.

Motorrad A2

  • Beginn ab 17,5 Jahren. Frühester Führerscheinerhalt mit 18 Jahren

  • Ausbildung: bei Führerscheinerweiterung: 2 Theoriekurse Motorrad + 14 Fahrübungen Motorrad in Einzelausbildung.

  • Ärztliche Untersuchung, muss vor der Theorieprüfung vorliegen

  • I. Hilfe entfällt 

  • Prüfungen: behördliche Theorieprüfung (Modul A)  mit abgeschlossener Theorieausbildung jederzeit möglich. Fahrprüfung ab dem vollendetem 18. Lebensjahr.

  • Kosten in der Fahrschule: € 1.420.–

 

Was darf ich mit A2 fahren?

Einspurige Kraftfahrzeuge bis 25 kW Leistung und max. 0,2 kW/kg Leistungsgewicht.

 

Wichtig:

Erweiterung von A1 auf A2 nach 2 Jahren Führerscheinerhalt möglich. Entweder durch eine Fahrprüfung, oder durch Absolvierung von 7 Motorrad Fahrübungen .

Motorrad A

  • Direkteinstieg ab 23, 5 Jahren. Frühester Führerscheinerhalt mit 24 Jahren. Bei Vorbestand von A2 nach 2 Jahren
    (frühestens mit 20 Jahren) die Erweiterung durch eine Fahrprüfung oder durch Absolvierung von 7 Fahrübungen der Klasse A, möglich.

  • Ausbildung: 2 Theoriekurse + 14 Fahrübungen mit Motorrad in Einzelausbildung. Ab 39 Jahren 16 Fahrübungen Klasse A notwendig.

  • Ärztliches Gutachten, muss vor der Theorieprüfung vorliegen

  • I. Hilfe entfällt 

  • Prüfungen: Bei Direkteinstieg ist die Theorieprüfung jederzeit nach Absolvierung der Theorieausbildung (Modul A) möglich. Die Fahrprüfung erfolgt mit vollendetem 24. Lebensjahr.

  • Kosten in der Fahrschule bei Erweiterung: € 1.250.– / 39+: 1.400.–

L17-vorgezogene Lenkerber.

B PKW AUSBILDUNGEN

L 17 -  vorgezogene Lenkberechtigung der Klasse B

 

  • Beginn ab 15,5 Jahren, Führerscheinerhalt frühestens mit vollendetem 17. Lebensjahr.

  • Ausbildung: 8 Theoriekurse (Grundwissen und B spezifisch), 12 Fahrübungen vor der Selbstausbildung. Gemeinsame theoretische Einschulung (KandidatIn und Begleitperson/en) Während der Selbstausbildung findet nach jeweils 1000 km eine „begleitende Schulung“ (Kandidat und Begleitperson) in der Fahrschule statt. Nach 3000 km eine simulierte Prüfungsfahrt und abschließende Autobahnfahrt = insgesamt 17 Fahrübungen

  • Ärztliches Gutachten, muss vor der Selbstausbildung vorliegen

  • I.Hilfe Kurs/ zumindest 6 Stunden, muss vor der praktischen Fahrprüfung vorliegen

  • Prüfungen: die behördliche Theorieprüfung kann jederzeit nach abgeschlossener Theorieausbildung absolviert werden.
    (Grundwissen und B spezifisch). Die praktische Fahrprüfung kann mit dem eigenen Fahrzeug und Begleiter, oder mit dem Fahrschulauto/FahrlehrerIn mit vollendetem 17. Lebensjahr abgelegt werden.

  • Kosten in der Fahrschule: € 1.790.–

 

Mit dem 17. Lebensjahr kann man auch folgende Führerscheinklassen kombinieren:

Was darf ich mit L17 fahren?

Mehrspurige Kraftfahrzeuge  mit einer höchstzulässiger Gesamtmasse von 3500 kg und max. 9 Plätze für zu befördernde Personen. Mitgenommen werden dürfen auch leichte Anhänger (bis 750 kg höchstzulässige Gesamtmasse) und schwere Anhänger, wenn die Summe der beiden höchstzulässigen Gesamtmassen nicht mehr als 3500 kg beträgt.

 

Wichtig:

Nicht überall in Europa ist das Fahren mit einer vorgezogenen Lenkberechtigung der Klasse B gestattet.

PKW / B

 

  • Beginn mit 17,5 Jahren möglich. Frühester Führerscheinerhalt mit 18 Jahren.

  • Ausbildung: 8 Theoriekurse (Grundwissen und B spezifisch) 6 Fahrübungen Grundausbildung. Nach individuellen Bedürfnissen abgestimmte Anzahl an Fahrübungen in der Hauptschulung. 6 Fahrübungen in der Perfektionsschulung.

  • Prüfungen: die behördliche Theorieprüfung kann jederzeit nach abgeschlossener Theorieausbildung absolviert werden.
    (Grundwissen und B spezifisch). Die praktische Fahrprüfung kann erst ab dem vollendetem 18. Lebensjahr abgelegt werden.

  • Ärztliches Gutachten, muss vor der Theorieprüfung vorliegen

  • I. Hilfe Kurs/zumindest 6 Stunden, muss vor der praktischen Fahrprüfung vorliegen

  • Kosten in der Fahrschule: gesetzliche Mindestausbildung incl. 18 Fahrübungen € 1.750.– / 12 Fahrübungen € 1.330.–
    Jede weitere Fahrübung à 50 Minuten / € 70.–

 

Wichtig:

In der PKW-Ausbildung kann man auch Übungsfahrt bei der Behörde beantragen. Es gibt zwei Möglichkeiten

  • Übungsfahrt mit Fahrtenprotokoll – In der Fahrschule findet neben der vollständigen Theorieausbildung nur die gesetzliche Mindestanzahl der Fahrübungen (12 FÜ) statt. In der Selbstausbildung muss man 1000km mittels Fahrtenprotokoll nachweisen. Die praktische Fahrprüfung wird mit dem eigenen Fahrzeug und Begleiter absolviert.

  • Übungsfahrt ohne Fahrtenprotokoll – die Fahrschule übernimmt auch die gesamte fahrpraktische Ausbildung.
    Durch die Übungsfahrt hat der Kandidat oder Kandidatin die Möglichkeit, Erlerntes zu vertiefen und zu verfestigen.
    Die praktische Fahrprüfung kann wahlweise  mit dem eignen PKW und Begleiter oder mit dem Fahrschulauto/FahrleherIn abgelegt werden.

ANHÄNGER AUSBILDUNGEN

BE ANHÄNGER AUSBILDUNGEN

Code 96

 

Erweiterung zum B Führerschein auf schwere Anhänger mit einer Summe der höchstzulässigen Gesamtmassen von bis zu 4250 kg.

  • In Kombination mit L17 oder B möglich

  • Zusätzlich zur Theorieausbildung der Klasse B ist ein Theoriekurs für BE erforderlich + 4 Fahrübungen der Klasse BE

  • Keine Prüfung erforderlich

  • Kosten in der Fahrschule: € 420.–

 

Für alle Personen, die bereits im Besitz eines PKW-Führerscheins sind, ist nur der Theoriekurs BE + 4 Fahrübungen der Klasse BE erforderlich. Mit Bestätigung der Fahrschule wird ein neuer Führerschein ausgestellt.

PKW und Anhänger / B + BE

 

  • Beginn ab 17,5 Jahren. Frühester Führerscheinerhalt mit 18 Jahren

  • Ausbildung: wie bei Führerscheinklasse B + 1 BE Theoriekurs + 4 Fahrübungen der Klasse BE

  • Ärztliches Gutachten, muss zur Theorieprüfung vorliegen

  • I. Hilfe Kurs, zumindest 6 Stunden, muss zur praktischen Fahrprüfung vorliegen

  • Prüfungen: behördliche Theorieprüfung (Grundwissen, B spezifisch, BE), jederzeit nach abgeschlossener Theorieausbildung möglich. Die praktische Fahrprüfung für B und extra für BE kann erst mit vollendetem 18. Lebensjahr absolviert werden.

  • Kosten in der Fahrschule: € 1.730.– (incl.12 Fü / B und 4 / BE) / € 2.150.– (18 FÜ)

Anhänger bei bestehendem PKW Führerschein

 

  • Ausbildung: 1 Theoriekurs BE + 4 Fahrübungen BE

  • Ärztliches Gutachten, muss zur Theorieprüfung vorliegen

  • Prüfungen: behördliche Theorieprüfung (nur Zusatzmodul BE notwendig). Praktische Fahrprüfung.

  • I. Hilfe entfällt

  • Kosten in der Fahrschule: € 560.–

 

Wichtig:

Personen mit C oder F Führerschein müssen für die Erweiterung auf BE nur eine Fahrprüfung absolvieren.

LKW UND ANHÄNGER

CE LKW UND ANHÄNGER AUSBILDUNGEN

PKW + LKW / B + C

 

  • Beginn ab 17,5 Jahren. Frühester Führerscheinerhalt mit 18 Jahren. In Kombination mit der Berufskraftfahrerausbildung
    (C 95) bekommt man auch  mit 18 Jahren einen vollwertigen C – Führerschein. Ansonsten ist der Führerschein bis zum 21. Lebensjahr auf C1 (bis 7500kg höchstzulässige Gesamtmasse) beschränkt.

  • Ausbildung: 8 Theoriekurse (Grundwissen und B spezifisch) + 4 Theoriekurse LKW + 8 Fahrübungen Klasse B +
    12 Fahrübungen der Klasse C.

  • Ärztliches Gutachten, muss vor der Theorieprüfung vorliegen

  • I. Hilfe Kurs, zumindest 6 Stunden, muss vor der praktischen Fahrprüfung vorliegen

  • Prüfungen: die Theorieprüfung kann nach abgeschlossener Theorieausbildung jederzeit absolviert werden
    (Grundwissen + B spezifisch + C spezifisch) die Fahrprüfung kann erst nach vollendetem 18. Lebensjahr abgelegt werden. PKW und LKW Fahrprüfung dürfen NICHT am selben Tag stattfinden.

  • Kosten in der Fahrschule: € 2.350.–

LKW Erweiterung bei bestehendem PKW – Führerschein

  • Ausbildung: 4 Theoriekurse C + 8 Fahrübungen C

  • C 95 / Berufskraftfahrerausbildung : zusätzlich 2 Fahrübungen der Klasse C und Theorievorbereitung zur theoretischen Prüfung bei der Landesregierung nach Bedarf

  • Ärztliches Gutachten, muss vor der Theorieausbildung vorliegen

  • I. Hilfe entfällt

  • Prüfungen: Theorieprüfung ( Modul C), praktische Fahrprüfung LKW

  • Kosten in der Fahrschule: € 1.410.– / für C 95 zusätzlich € 290.–

LKW + Anhänger / E  Erweiterung bei bestehendem B – Führerschein
 
  • Ausbildung: 4 Theoriekurse C + 6 Fahrübungen C + 4 Fahrübungen E

  • Ärztliches Gutachten, muss zur theoretischen Prüfung vorliegen

  • I. Hilfe entfällt

  • Prüfungen: Theorieprüfung (Modul C und CE), Fahrprüfung für LKW und Anhänger

  • Kosten in der Fahrschule: € 1.710.–

Anhänger / E  Erweiterung bei bestehendem LKW Führerschein
 
  • Ausbildung: 4 Theoriekurse CE + 4 Fahrübungen CE

  • Ärztliches Gutachten, muss vor der Theorieprüfung vorliegen

  • I. Hilfe entfällt

  • Prüfungen: behördliche Theorieprüfung (Erweiterung CE Modul), praktische Fahrprüfung für LKW Anhänger.

  • Kosten in der Fahrschule: € 920.–

B +  LKW / C + Anhänger / E
 
  • Beginn ab 17, 5 Jahren. Frühester Führerscheinerhalt mit 18 Jahren. In Kombination mit der Berufskraftfahrerausbildung
    (C 95) bekommt man auch  mit 18 Jahren einen vollwertigen C – Führerschein. Ansonsten ist der Führerschein bis zum 21. Lebensjahr auf C1 (bis 7500 kg höchstzulässige Gesamtmasse) beschränkt.

  • Ausbildung: 8 Theoriekurse (Grundwissen + B spezifisch) + 4 Theoriekurse LKW + 8 Fahrübungen B + 10 Fahrübungen LKW + 4 Fahrübungen LKW Anhänger

  • Ärztliches Gutachten, muss vor der Theorieprüfung vorliegen

  • I. Hilfe Kurs, zumindest 6 Stunden, muss vor der praktischen Fahrprüfung vorliegen

  • Prüfungen: Die Theorieprüfung kann nach abgeschlossener Theorieausbildung jederzeit absolviert werden
    (Grundwissen, B spezifisch, C Modul und CE Modul). Die praktische Fahrprüfung kann erst mit vollendetem
    18. Lebensjahr abgelegt werden. Sie besteht aus drei Prüfungen (B, C, CE) und dürfen nicht am selben Tag stattfinden.

  • Kosten in der Fahrschule: € 2.650.–
     

Mit 17, 5 Jahren kann man auch andere Führerscheinklassen kombinieren:

D AUTOBUS

D AUTOBUS

  • Beginn ab 20,5 Jahren für D1 möglich. Frühester Führerscheinerhalt mit 21 Jahren. Bei gleichzeitiger Berufskraftwagenausbildung (D95) vollwertiger Autobusführerschein mit 21 Jahren möglich. Sonst erst mit 24 Jahren.

  • Ausbildung: 4 Theoriekurse Klasse CE + D; + bei Ergänzung zu Klasse B benötigt man 8 Fahrübungen mit dem Autobus in Einzelausbildung; bei Ergänzung zu Klasse C benötigt man 4 Fahrübungen mit dem Autobus. D 95 zusätzlich 2 Fahrübungen mit Autobus. Zusätzliche Theorievorbereitung für die Theorieprüfung bei der Landesregierung nach Bedarf

  • Ärztliches Gutachten, muss zur Theorieprüfung vorliegen

  • Psychologisches Gutachten, sollte vor der Theorieausbildung vorliegen

  • I. Hilfe Kurs, 16 Stunden!!, muss vor der Fahrprüfung vorliegen

  • Prüfungen: behördliche Theorieprüfung kann nach abgeschlossener Theorieausbildung jederzeit absolviert werden.
    Die praktische Fahrprüfung ab vollendetem 21. oder 24. Lebensjahr.

  • Kosten in der Fahrschule: D in Ergänzung zu B : € 1.950.– / in Ergänzung zu C: € 1.290.– / + D 95 € 660.–


Was darf ich mit D1 fahren?

Kraftwagen bis max. 17 Personen und max. Länge von 8 Metern.


Was darf ich mit D fahren?
Kraftwagen mit mehr als 9 Personen incl. Lenker. Nur mit D95 darf man den D- Führerschein beruflich nutzen.

F TRAKTOR

  • Beginn ab 15,5 Jahren. Führerscheinerhalt frühestens mit 16 Jahren.

  • Ausbildung: 5 Theoriekurse Grundwissen + 2 Theoriekurse Traktor + 4 Fahrübungen Traktor mit Anhänger

  • Ärztliche Untersuchung, muss vor der Theorieprüfung vorliegen

  • I. Hilfe Kurs/ zumindest 6 Stunden, muss vor der praktischen Fahrprüfung vorliegen

  • Prüfungen: behördliche Theorieprüfung: Grundwissen und F spezifisch. Praktische Fahrprüfung

  • Kosten in der Fahrschule: € 790.– / bei bestehendem B Führerschein: € 690.–
     

Wichtig:
Der Theorieblock Grundwissen wird bei Führerscheinerweiterungen angerechnet und muss nicht mehr wiederholt werden.

Was darf ich mit F fahren?
Zugmaschinen und selbstfahrende Arbeitsmaschinen inkl. Anhänger (in allen Gewichtsklassen) mit einer Bauartgeschwindigkeit von 50km/h . 

F TRAKTOR
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